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Die folgenden Seiten habe ich vor Jahren geschrieben, um meinen Patienten einige Informationen zur Organspende anzubieten.
Jede andere Verwendung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung unzulässig.

Der Text wurde zuletzt im Januar 2020 revidiert.

Vorwort

Die Beschäftigung mit der Organspende wird im Alltag gerne beiseite geschoben, obwohl in Deutschland sehr viel mehr Personen als Spender oder Empfänger betroffen sind als beispielsweise durch Wundstarrkrampf , EHEC-Bakterien oder BSE zu Tode kommen.
Die Bürger sollen veranlasst werden, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen. Die Diskussion geht hin bis zur WiderspruchslÖsung, bei der jeder automatisch als Organspender betrachtet wird, solange er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Krankenkassen, Ministerien und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) stehen zur Organspende uneingeschränkt positiv, die Suchmaschinen liefern aber auch reichlich kritische bis teilweise heftig ablehnende Texte.
An Vorbildern kann man sich kaum orientieren, denn es haben zwar einige Prominente ihre Organspendebereitschaft erklärt, aber es fehlt weitgehend an Öffentlichen Erklärungen von Kabinettsmitgliedern, Gesundheitsministern, Kassenvorständen etc., ob sie selbst zur Organspende bereit sind. Papst Benedikt hatte als Kardinal einen Spenderausweis, hat die Erklärung aber als Papst nicht erneuert. Immerhin hat der seinerzeitige Gesundheitsminister Herrmann GrÖhe in einem Interview am 8. Juli 2014 mitgeteilt, er führe selbst einen Spenderausweis bei sich.
Der Spenderstatus von Organentnahmeteams wäre von Interesse; ich konnte allerdings nichts darüber in Erfahrung bringen.

Die meisten kritischen Diskussionsbeiträge drehen sich um die Frage, ob der Hirntod mit dem Tod des ganzen Menschen identisch sei. Neben der biologisch-naturwissenschaftlichen Ebene spielen dabei Ethik, Religion und kulturelle Einflüsse ihre Rolle. Deren Vertreter argumentieren von unterschiedlichen Grundlagen (Axiomen) aus, weshalb in sich schlüssige Argumentationslinien zu unvereinbaren Ergebnissen führen kÖnnen, die jeweils als wahr gelten kÖnnen, sofern sie formal korrekt hergeleitet wurden. Insoweit kann Wahrheit auch eine Glaubensfrage sein.

Auf zwei allgemeine Prämissen werde ich im Folgenden zurückkommen:


Demnach ist eine Aussage nicht notwendigerweise falsch, weil sie sich nicht herleiten lässt, und sie ist nicht notwendigerweise richtig, nur weil sie als selbstverständlich empfunden wird.

Ich bin Hausarzt und erhebe nicht den Anspruch, das Thema in einem kurzen Text erschÖpfend abzuhandeln. Dies ist vielmehr der Versuch, das aus meiner Sicht NÖtigste für eine informierte Entscheidung in verständlicher Form vorzustellen, und da die Auswahl von persÖnlichen Ansichten beeinflusst wird, schreibe ich in den Schlussbemerkungen einige Sätze dazu.
Für mich selbst habe ich der Organentnahme unter Bedingungen zugestimmt.

Hirntod

Einleitung

Normalerweise wird der Tod eines Menschen an Hand sogenannter "sicherer Todeszeichen" bei der Leichenschau festgestellt. Diese sicheren Todeszeichen stellen sich ein, wenn der Kreislauf eine Zeit lang still gestanden hat. Die KÖrperzellen müssen dazu noch nicht sämtlich und restlos abgestorben, der biologische Vorgang des Sterbens mithin noch nicht vollständig zu Ende sein. Die sicheren Todeszeichen zeigen folglich eher die Unumkehrbarkeit bzw. Endgültigkeit an als den Abschluss der biologischen Vorgänge.

Die Organe leiden unter dem Sauerstoffmangel und dürfen nur kurz ohne Sauerstoff- und Nährstoffzufuhr bleiben, bevor sie für den Transport gekühlt werden, wenn die Transplantation Erfolg versprechen soll. Die Organschädigung einschliesslich des Herzstillstands wegen Sauerstoffmangels lässt sich mittels Beatmung vermeiden. Die Spenderorgane erhalten so die nÖtige Versorgung, allerdings bleiben der Kreislaufstillstand und die darauf beruhenden sicheren Todeszeichen aus.

Nachdem in Deutschland die Organentnahme nicht vor der Todesfeststellung und auch nicht bei Herzstillstand erlaubt ist, sind folglich andere Kriterien als die klassischen sicheren Todeszeichen nötig. Es handelt sich um neurologische Kriterien, die als Hirntod bezeichnet werden.

1968 hat das "Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death" Kriterien für den Hirntod erarbeitet, an denen sich viele Länder orientiert haben.
Die für die Diagnose des Hirntods geforderte Befundkonstellation ist allerdings nicht überall deckungsgleich, weshalb Konstellationen vorkommen kÖnnen, mit denen der Patient in einem Land für tot erklärt würde und in einem anderen nicht.

Definition

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Hirntod der Zustand der irreversibel (unwiederbringlich) erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.

Die in Deutschland gültige Richtlinie für die Diagnose des Hirntods finden Sie hier.

Gegenpositionen

US-Ethikkommision: Begründung revidiert, Hirntodkonzept beibehalten

Das Konzept des Hirntods ist bereits kurz nach der Veröffentlichung der Harvard-Kriterien angegriffen worden, und im Dezember 2008 hat der "President’s Council on Bioethics" eine Stellungnahme verfasst, in der es einer Neubewertung unterzogen wurde.

Das Harvardkomittee hatte 1968 neben der aussichtslosen Prognose vor allem mit der Integrationsfunktion des Gehirns argumentiert, ohne die ein ganzheitlicher Organismus nicht angenommen werden könne. Das Council hat diese Begründung nicht mehr vertreten, kam aber dennoch zu dem Ergebnis, die neurologische Todesfeststellung könne aufrecht erhalten werden, da es eine bessere Begründung entwickelt habe als das Ganzheitskriterium von 1968.

Diese verbesserte Begründung beruht auf der Vorstellung, ein höheres Lebewesen müsse zur Befriedigung seiner Bedürfnisse, insbesondere hinsichtlich der Atmung, mit der Umwelt in Wechselwirkung treten können, andernfalls sei es nicht als lebend zu betrachten.
Gegenüber dem Herzschlag wird der Atmung Vorrang eingeräumt, weil die Steuerung aus dem Zentralnervensystem komme und die Lunge im Unterschied zum Herz Kontakt zur Aussenwelt habe; auch im Vergleich zu Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme wurde die Atmung als elementarer eingestuft, die Abstufung allerdings nicht weiter begründet.

Im Prinzip bezieht sich der Positionswechsel des „President’s Council on Bioethics“ lediglich auf die Begründung. Das Hirntodkonzept als solches wurde beibehalten.

Hirntod ungleich Tod des Gesamtorganismus

Unter den Argumenten, die gegen das Konzept des Hirntods insgesamt vorgebracht wurden, beruht das in meinen Augen eingängigste auf der Auffassung, der Tod sei der Endpunkt eines kontinuierlichen Sterbevorgangs, in dessen Verlauf mehr und mehr Bestandteile des Körpers unwiederbringlich ihre Funktion verlieren.
Wenn nun der komplette und unwiederbringliche Funktionsverlust des gesamten Gehirns einschliesslich des Hirnstamms mit dem vollständigen Tod identisch sein solle, dann beinhalte das die stillschweigende Voraussetzung, dass nicht nur das Menschsein, sondern auch das Leben als solches komplett oberhalb der Schultern angesiedelt sein müsse, denn schulterabwärts bestehen ja keine unwiederbringlichen Funktionsausfälle, sonst könnte man nichts transplantieren.
Demnach müsste also alles ausser dem Gehirn aus zwar biochemisch oder biomechanisch arbeitendem Material bestehen, das aber auf Koordination und Steuerung aus dem Gehirn angewiesen und für sich selbst im Grunde leblos wäre, keine steuernden Wirkungen auf die Funktion des gesamten Organismus nehmen und insbesondere nichts dazu beitragen könnte, aus den Zellen und Organen die Einheit eines menschlichen Lebewesens zu bilden.

Da das aber offensichtlich nicht der Fall sei, sei der Mensch bei erfüllten Hirntodkriterien als sterbend, aber nicht als bereits vollständig tot zu betrachten.

Diagnosesicherheit

Die Diagnose des Hirntods wird vielfach als eine der sichersten Diagnosen überhaupt bezeichnet. Das Deutsche Ärzteblatt Nr. 19/2006 berichtete allerdings, dass die Spezialistenteams der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in 21 von knapp 50 Fällen die Diagnose bzw. den Verdacht auf Hirntod nicht bestätigt hätten.
Demnach erfordert Sicherheit die entsprechende Expertise des Untersuchers.

Es wäre zu begrüßen, wenn die Kriterienkataloge in verschiedenen Ländern deckungsgleich wären, wie man es erwarten sollte, wenn man den Hirntod als eindeutigen biologischen Sachverhalt ansieht.
Ich denke aber, man kann davon ausgehen, dass die in Deutschland vorgeschriebenen Kriterien bei ordnungsgemäßer Diagnostik mit dem Weiterleben ohne Beatmung nicht vereinbar sind.

Absolute Diagnosesicherheit würde Unfehlbarkeit voraussetzen und kann daher nicht existieren. Tatsächlich geht es vielmehr darum, die Irrtumswahrscheinlichkeit so weit wie möglich zu mindern.
Wahrscheinlichkeit hat die Eigenart, dass auch sehr seltene Ereignisse nicht erst in ferner Zukunft, sondern genauso im nächsten Augenblick eintreten können, wie z.B. das Reaktorunglück in Fukushima illustriert. Seltenheit von Diagnoseirrtümern schützt nicht vor einem Irrtum bei der nächsten Untersuchung.

Man muss daher davon ausgehen, dass bei der Hirntoddiagnostik auch bei noch so stringenten Vorgaben Irrtümer zwar selten, prinzipiell aber jederzeit auftreten können.

Der Vollständigkeit halber sei auf Texte verwiesen, die Sie bei der Recherche finden werden und in denen reklamiert wird, vermeintlich Hirntote könnten in nennenswerter Zahl mittels Hypothermie (Kühlungsbehandlung) ins Leben zurückgeholt werden
Der Hirntod kann definitionsgemäß nicht vorgelegen haben, wenn sich jemand wieder erholt hat, da der Funktionsausfall dann nicht irreversibel war. Es geht mithin um mögliche Diagnostikfehler und eventuelle Schäden durch den sogenannten Apnoetest.
Wenn die Diagnose korrekt gestellt ist, kann man nicht mehr zu Bewusstsein kommen.

Kommentar

Offensichtlich hängt es von der Definition des Todes ab, ob man eine Person, die die Kriterien des Hirntodes aufweist, für tot befindet oder nicht. Kulturelle und religiöse Aspekte wird man bei diesem Thema nicht ignorieren können.

Aus dem Informationsmaterial der DSO kann man den Eindruck gewinnen, Zweifel am Konzept des Hirntods seien auf mangelndes Verständnis der Sachverhalte zurück zu führen. Mir scheint, da gibt es noch andere Erklärungsmöglichkeiten.

Die Argumentation des President’s Council on Bioethics zu Gunsten des Atemantriebs gegenüber der Herzaktion oder der Nahrungsaufnahme als alleiniges Kriterium für das Leben erscheint mir willkürlich und nicht überzeugend.

Zum Vorrang der Atmung gegenüber dem Verdauungstrakt:
Der Vorrang der Atmung wird einerseits mit der Steuerung aus dem Zentralnervensystem, andererseits mit der Wechselwirkung der Lunge mit der Umwelt begründet. Wechselwirkung mit der Umwelt hat der Verdauungstrakt aber ebenso. Hunger und Durst sind hypothalamische, also zentralnervöse Funktionen. Nach den Kriterien des Council wäre die Verdauung somit ein gleichwertiges Kriterium.
Der Council begründet nicht, warum es sie als weniger elementar einstuft.

Zum Vorrang gegenüber dem Herzschlag:
Atmung und Herzschlag haben einen Grundrhythmus, den der Organismus beschleunigen oder verlangsamen kann. Wenn es einen entscheidenden Unterschied ausmachen soll, ob der Taktgeber anatomisch beim Organ liegt (Herz) oder in räumlichem Abstand im Hirnstamm (Lunge), bedarf das der Begründung.
Die These, ein Organ sei nur dann essentiell für das Leben, wenn es Wechselwirkung zur Aussenwelt entfalten könne, wird ebenfalls nicht begründet.

Schlussfolgerungen, die auf nicht begründeten Thesen beruhen, halte ich entsprechend den im Vorwort genannten Prämissen für irrtumsträchtig.

Die dogmatische und juristische Bedeutung der Debatte ist offensichtlich.
Inwieweit die Unterscheidung für einen Organspender im Zustand des Hirntods, also ohne Hirnfunktionen und ohne Aussicht auf Besserung, Bedeutung hat, ist eine Frage, die man meines Erachtens bei der Entscheidung für oder gegen die Organspende für sich selbst entscheiden muss.

Organentnahme

Pietät

Die Entnahme der Spenderorgane muss schnell gehen, damit ihre Qualität und damit die Erfolgsaussichten der Transplantation nicht beeinträchtigt werden. Diese Anforderung kann mit der des pietätvollen Umgangs mit dem Körper des Spenders kollidieren.
Der SPD-Politiker und Arzt Dr. Wolfgang Wodarg soll sich angeblich bemüht haben, einer Organentnahme zum Zweck der Meinungsbildung als Zuschauer beiwohnen zu dürfen. Die Teilnahme soll mit der Begründung abgelehnt worden sein, der Anblick sei Unbeteiligten nicht zuzumuten. Herr Dr. Wodarg hat auf die Anfrage, ob dies so stimmt, nicht geantwortet.
Wie auch immer: Die Eröffnung des Brust- und Bauchraums vom Hals bis zum Schambein unter Zeitdruck sowie die Organentnahme kann man aus nahe liegenden Gründen nicht als Youtube-Video ansehen.

Kommentar

Für meine persönliche Organspendebereitschaft ist es unerheblich, ob es bei der Organentnahme rustikal zugeht oder nicht. Wer es anders sieht, muss vermutlich davon ausgehen, dass er Abstriche wie z.B. die Beschränkung auf Gewebespenden machen oder die Organspende ablehnen muss.

Schmerz

Die Empfindung von Schmerzen wird im Gehirn mittels der Verarbeitung von Impulsen, die ihm über Nervenfasern zugeführt werden, erzeugt. Wenn die Hirnzellen sämtlich abgestorben sind, kann es demnach keine Schmerzempfindung geben.
Der Wirkmechanismus von Inhalationsnarkosemitteln ist nicht bis in die letzte Einzelheit aufgeklärt, beruht aber offenbar im wesentlichen auf Einflüssen auf Nervenzellmembranen. Die Wirkstätten liegen hauptsächlich im Gehirn, wo aber im Zustand des Hirntods definitionsgemäß keine lebenden Nervenzellen mehr sind.
Die Bundesärztekammer betrachtet eine Narkose als folglich überflüssig.

Wenn der Körper des Organspenders für die Organentnahme eröffnet wird, kann es zu beschleunigtem Herzschlag, Schwitzen und Blutdruckerhöhung kommen. Bei einem normalen chirurgischen Eingriff würde man diese Symptome als schmerzbedingt werten und die Narkose entsprechend anpassen.
Im Rahmen der Organentnahme werden sie als reine Reflexe eingestuft. Eine Behandlungsindikation wird nur insoweit gesehen, als dass die Spenderorgane geschädigt werden könnten.
Unter Narkosebedingungen hören diese Phänomene auf bzw. treten nicht auf.

2011 wurde mir auf meine Anfrage zur Verbindlichkeit der Narkose bei der Organentnahme von Swisstransplant mitgeteilt, man könne somit spinale Reflexe vermeiden. Im April 2014 bekam ich von einem Leser den Hinweis, die Narkose sei in der Schweiz entgegen verbreiteter Ansicht nicht zwingend vorgeschrieben. In der Tat ist dieser Punkt im Schweizer Organspendegesetz nicht geregelt. In dem Modul III (Anästhesie) der Swisstransplant wird die Narkose nicht mit der Ausschaltung von Schmerzen begründet. Sie wird jedoch offensichtlich routinemäßig durchgeführt.
In Deutschland ist eine Narkose nicht verbindlich.

Kommentar:

Schmerzempfindung entsteht entsprechend den Erkenntnissen der Neurophysiologie im Gehirn. Daraus folgt die Aussage, es könne kein Schmerz empfunden werden, nachdem der Zelltod sämtlicher Gehirnzellen eingetreten ist.

Das Nervensystem des Darms (Plexus myentericus Auerbach und Plexus submucosus Meissner) umfasst ca. 100 Millionen Nervenzellen und ist im Zustand des Hirntods komplett unbeeinträchtigt, ebenso wie die grössenordnungsmässig etwa 20 Millionen Nervenzellen des Rückenmarks. Nach meiner Kenntnis gibt es weder einen Nachweis dafür, dass mittels dieser Plexus irgendwelche Missempfindungen entstehen können, noch dafür, dass Missempfindung jedwelcher Art definitiv auszuschliessen sei.
Mangels Beweises liegt unter Berücksichtigung der im Vorwort genannten Prämissen Unmöglichkeit bei dieser Sachlage formal-logisch nicht vor.

Nachdem eine Narkose die Explantation erleichtern und die Qualität der entnommen Organe tendenziell positiv beeinflussen kann, andererseits keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, sehe ich nicht, was gegen eine generelle Narkosepflicht spricht.
Wem die Aussicht auf eine Narkose die Entscheidung zur Organspende erleichtert, der kann sie zur Bedingung machen.

Lebensverkürzung wegen Organentnahme

Vor einer Lebensverkürzung wegen der Organentnahme braucht man sich meines Erachtens nicht zu fürchten.
Ich halte es für in Deutschland nicht vorstellbar, dass jemand nicht ordnungsgemäß behandelt wird, weil er einen Spenderausweis hat und man an seine Organe gelangen will.

Wenn die Kriterien für den Hirntod eingetreten sind, wird die Alternative zur Organspende typischerweise im Abschalten der Geräte bestehen. Im Übrigen werden in Patientenverfügungen lebensverlängernde Maßnahmen häufig für Situationen ausgeschlossen, die weniger schwer wiegen als der Hirntod.

Regelungen im Ausland

In einigen europäischen Ländern ist die Organentnahme zulässig, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Teilweise haben Angehörige kein Widerspruchsrecht.

Eine Übersicht finden Sie u.a. hier.

Falls Sie keine Organe spenden wollen, müssen Sie entsprechende Vorkehrungen treffen.

Schlussbemerkungen:

So lange wir Menschen mit Organversagen keine Alternative bieten können, geht meiner Meinung nach kein Weg an der Organtransplantation vorbei. Ich halte es nicht für vertretbar, Personen mit Organversagen sterben zu lassen, obwohl Hilfe verfügbar wäre.

Die überwiegende Mehrzahl der Organentnahmen findet auf Grund der Freigabe durch Angehörige und ohne ausdrückliches Einverständnis des Spenders statt. Ich denke, man sollte seinen Angehörigen diese Entscheidung nicht zumuten, zumal da typischerweise unter Zeitdruck entschieden werden muss. Wie man sich auch entscheiden mag, man sollte es selbst tun.

Die Hoheit über Definition und Verfahrensweise hat der Gesetzgeber für mein Empfinden zu weit gehend an die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation delegiert.

Persönlich halte ich Menschen, die korrekt als hirntot diagnostiziert wurden, formal nicht für tot, sondern für sterbend. Auf Grund des klinischen Zustands und der Prognose ist die Unterscheidung allerdings eher akademisch bzw. juristisch und für den Betroffenen faktisch irrelevant.

Die "dead donor rule" bedeutet auf Deutsch, dass Organe erst entnommen werden dürfen, nachdem der Tod eingetreten ist. Sie stellt Ethiker, Vertreter der Religionen und die Allgemeinheit zufrieden, aber sie erfordert die Definition eines Todeszeitpunktes, der weitaus näher beim Leben liegt als der durch die klassischen sicheren Todeszeichen bestimmte.
Der neurologische Definitionsrahmen verlagert das Problem aus dem ethischen, religiösen und gesellschaftlichen Kontext in das Gebiet der naturwissenschaftlichen Medizin, behebt es aber nicht. Behoben wäre es nur, wenn die Definition unstrittig wäre. Dann aber gäbe es auch keine Hirntoddebatte.
Ich habe den Eindruck, man weicht dem Problem und der Debatte aus, und halte die Position, in der prognostisch aussichtslosen Lage des Hirntods eine Organspende zuzulassen, für letzlich besser vertretbar. Die Position ist schon oft vertreten und begründet worden. In meinen Augen wesentliche Argumente sind:

Mein Eindruck ist, dass kaum jemand so ausreichend mit dem Thema vertraut ist, dass man von einem informierten Einverständnis auch nur näherungsweise sprechen könnte. In der Regel wird der Spenderausweis, immerhin die Einverständniserklärung zur Organentnahme, ohne jedes Aufklärungsgespräch unterschrieben, geschweige denn, dass besprochen würde, wie diese im Einzelnen vor sich geht.
Auf der Basis einer derart lückenhaften bzw. fehlenden Aufklärung könnte man aus rechtlicher Sicht weder einen Leberfleck entfernen noch einen Magen spiegeln.

Angeblich besteht die Befürchtung, die Kenntnis der Vorgehensweise bei der Organexplantation könne die Organspendebereitschaft beeinträchtigen.
Selbst wenn das stimmen sollte, hielte ich es für unzulässig, deswegen auf die Aufklärung zu verzichten.
Ich denke aber, es dürfte jedermann klar sein, dass der Pelz beim Waschen nass wird. Eine Organentnahme ist nun einmal eine chirurgische Prozedur unter Zeitdruck.

Vermutlich würde es als vertrauensbildende Maßnahme empfunden, wenn man wüsste, dass die Mitglieder der Explantationsteams selbst gültige Organspenderausweise besäßen. Nachdem selbst für Zahnpasta mit Sprüchen wie "Die gibt der Zahnarzt seiner Famile" geworben wird, verblüffte es mich zu hören, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation offenbar noch nie eine anonyme Befragung erwogen hat, geschweige denn dass der Bürger wüsste, wie viele Transplantationschirurgen und deren Familienmitglieder selbst Organspendeausweise haben.

Angst vor Schmerz bei der Organentnahme ist eben Angst und, wie andere Ängste auch, nicht mit einem "Kann gar nicht sein" abzuhandeln; schon gar nicht, nachdem ein mulmiges Gefühl angesichts eines warmen Toten, der schwitzen und Wasser lassen kann und ein schlagendes Herz hat, mit dem Hinweis, der Hirntod sei eben nicht leicht zu verstehen, "beruhigt" wurde.
Angst vor Schmerz bedingt nach meinem Eindruck neben der Befürchtung, vorschnell für tot befunden zu werden, die größten Vorbehalte gegenüber der Organspende. Eine generelle Narkosepflicht wäre unbeschadet aller neurologischen Erwägungen hier möglicherweise wirksamer als alle Argumente, und wenn sie dann noch die Explantation erleichtert und zum Organerhalt beiträgt – um so besser.

Oft ist es für Patienten die entscheidende Frage, was der Arzt selbst tun würde, wenn er in der Lage des Patienten wäre. Deshalb schreibe ich hier auch, wie ich die Frage für mich geregelt habe:
Ich sehe es als nicht vertretbar an, im Fall meines Hirntods meine Organe verbrennen, verwesen oder in anderer Weise untergehen zu lassen, wenn damit jemandes Leben gerettet werden könnte. Deshalb habe ich für mich die Organentnahme zugelassen. Die Bedingung ist eine einem Zweihöhleneingriff (Brust- und Bauchhöhleneröffnung) angemessene Narkose. Ist diese nicht gewährleistet, erlischt auch die Einverständniserklärung zur Organentnahme.

Links

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 - AZ 312 O 85/98 kann man für den Inhalt verlinkter Webseiten haftbar sein, wenn man sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Also distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von den Inhalten der nachfolgend verlinkten Seiten. Auf die Inhalte habe ich ohnehin keinen Einfluss und vertrete sie nicht.
Die Auswahl ist natürlich nicht vollständig.

Organspenderausweise
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Richtlinien zur Feststellung des Hirntods
Befürwortende Seite
Schweizer Kampagne für die Organspende
Deutscher Ethikrat zu Hirntod bzw. Organspende
Bundeszentrale für politische Bildung (Aus Politik und Zeitgeschichte)
Kurze Wikipedia-Übersicht über Standpunkte verschiedener Religonen
Kritische Stellungnahmen
Weitere kritische Stellungnahmen und ein "Nichtspendeausweis"
Penumbra als mögliche Fehlerquelle bei der Hirntoddiagnostik (englisch):

Diagnosefehler (Großbritannien):